Montag, 7. Mai 2012

Grunderwerbssteuer

Nachdem wir einen Brief an das Finanzamt verfasst haben, haben wir tatsächlich die zuviel entrichtete Grunderwerbssteuer zurückbekommen. Die Grundsteuer ändert allerdings sich nicht.

Ein Auszug:
"Eine Fortschreibungdieses Einheitswertes gemäß §22 Abs. 1 Ziff. 1 Bewertungsgesetz (BewG) ist erst dann möglich, wenn gewisse Wertfortschreitungsgrenzen erreicht werden. In Ihrem Fall wäre eine Wertfortschreibung des Einheitswertes nach unten möglich, wenn der neu festzustellende Einheitswert von dem bisher rechtskräftig festgestellten Wert um mehr als den zehnten Teil mindestens aber um 500 DM bweicht, oder um mehr als 5.000 DM. Diese Grenzen wurden leider nicht erreicht."
Tja, leider beträgt die Differenz nur 1.100 DM. Schon sehr merkwürdig. Dass wir seit einigen Jahren den Euro haben ist hierbei auch nicht auschlaggebend.



 

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